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Gasnetzentgelte 2026

Zum 1. Jänner 2026 stiegen die Gasnetzentgelte österreichweit um 18,2 Prozent, für einen Haushalt mit 15.000 Kilowattstunden sind das rund 6 Euro mehr im Monat. In Kärnten waren es 35 Prozent, in Oberösterreich 6,5. Etwa ein Fünftel der Gasrechnung entfällt auf diesen Posten.

Arbeitspreise aller Netzbereiche

Das Netznutzungsentgelt besteht aus vier Arbeitspreisen, die je nach Jahresverbrauch nacheinander durchlaufen werden, und einer Pauschale von 60 Euro im Jahr, die in allen neun Netzbereichen gleich hoch ist. Haushalte bleiben mit ihrem Verbrauch praktisch immer in Zone 1.

Netzbereich Zone 1bis 40.000 kWh Zone 2bis 80.000 Zone 3bis 200.000 Zone 4darüber 15.000 kWhbrutto/Jahr
Salzburg Salzburg Netz 1,5782 1,5782 1,4442 1,4442 376 €
Vorarlberg Vorarlberger Energienetze 1,6000 1,6000 1,6000 1,6000 379 €
Niederösterreich Netz Niederösterreich 1,9773 1,9773 1,7799 1,7184 447 €
Oberösterreich Netz Oberösterreich, LINZ NETZ, Stadtbetriebe Steyr 2,2339 1,5363 1,2522 1,1983 494 €
Tirol TIGAS-Erdgas Tirol 2,2565 2,1280 1,9918 1,9918 498 €
Steiermark Energienetze Steiermark, Energie Graz 2,2583 2,1196 1,7212 1,4166 498 €
Kärnten KNG-Kärnten Netz, Energie Klagenfurt 2,6441 2,6028 2,2028 2,2028 567 €
Wien Wiener Netze 2,8099 1,8454 1,8454 1,5733 597 €
Burgenland Netz Burgenland 2,9297 2,9297 2,3793 2,3793 619 €

Arbeitspreise in Cent je Kilowattstunde ohne Umsatzsteuer, gültig ab 1. Jänner 2026. Quelle: Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 in der Fassung der Novelle 2026, § 10 Abs. 8 Z 2 (RIS). Die letzte Spalte enthält Arbeitspreis, Pauschale und Messentgelt für einen Balgengaszähler G 4 zum Höchstpreis, inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer.

Die Spanne in Zone 1 reicht von 1,5782 Cent in Salzburg bis 2,9297 Cent in Burgenland. Auf 15.000 Kilowattstunden gerechnet sind das 243 Euro Unterschied im Jahr, allein durch die Adresse.

Die Staffelung nach oben fällt sehr unterschiedlich aus. Oberösterreich rechnet ab Zone 2 merklich günstiger, was Betrieben mit hohem Verbrauch zugutekommt; der Arbeitspreis fällt von 2,2339 auf 1,1983 Cent. Vorarlberg verlangt in allen vier Zonen denselben Wert von 1,6000 Cent, dort gibt es keinen Mengenrabatt. Burgenland und Salzburg fassen jeweils zwei Zonen zusammen.

Die Erhöhung 2026 nach Bundesland

Die Steigerung fiel regional sehr verschieden aus, weil jedes Netzgebiet seine eigene Mengenentwicklung hat. Wo besonders viel Absatz weggebrochen ist oder die vorgelagerten Netzkosten stark gestiegen sind, fällt der Aufschlag höher aus.

Kärnten
35 %
+142 €/Jahr
Niederösterreich
30 %
+100 €/Jahr
Steiermark
27,7 %
+104 €/Jahr
Burgenland
25 %
+120 €/Jahr
Wien
17 %
+85 €/Jahr
Salzburg
14,5 %
+45 €/Jahr
Vorarlberg
12 %
+40 €/Jahr
Tirol
9 %
+40 €/Jahr
Oberösterreich
6,5 %
+29 €/Jahr

Musterhaushalt mit 15.000 kWh Jahresverbrauch auf Netzebene 3, Veränderung gegenüber 2025. Quelle: E-Control-Verordnung 2026.

Woraus sich das Netzentgelt zusammensetzt

Auf der Netzrechnung stehen mehrere Positionen, die oft verwechselt werden. Drei davon fallen laufend an, zwei nur einmal.

  • Netznutzungsentgelt. Deckt Errichtung, Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des Netzes. Besteht aus dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde und der fixen Pauschale von 60 Euro im Jahr.
  • Entgelt für Messleistungen. Bezahlt Beistellung, Eichung, Betrieb und Ablesung des Zählers. Fällt auch dann an, wenn kein Gas bezogen wird, sobald ein Zähler montiert ist.
  • Netzbereitstellungsentgelt. Einmaliger Pauschalbetrag beim Anschluss an das bereits vorfinanzierte Netz oder bei Überschreitung des vereinbarten Ausmaßes.
  • Netzzutrittsentgelt. Einmalig für die tatsächliche Herstellung des Anschlusses, verrechnet nach Aufwand. Entfällt, wenn Sie die Anschlusskosten selbst getragen haben.
  • Entgelte für sonstige Leistungen. Mahnungen, Abschaltungen, Zwischenabrechnungen auf Kundenwunsch. Auch diese Sätze stehen in der Verordnung.

Das Messentgelt ist ein Höchstpreis

Anders als beim Arbeitspreis legt die Verordnung hier nur eine Obergrenze fest. Netzbetreiber dürfen günstiger sein, aber niemals teurer. Es ist die einzige Komponente des Netztarifs mit Spielraum.

Zählertyp Höchstpreis/Monat Höchstpreis/Jahr
Balgengaszähler G 2,5 bis G 4 in Haushalten üblich 1,35 € 16,20 €
Balgengaszähler G 6 1,75 € 21,00 €
Intelligentes Messgerät bis G 4 1,95 € 23,40 €
Balgengaszähler G 10 bis G 16 3,55 € 42,60 €

Werte ohne Umsatzsteuer, Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung § 15 Abs. 6. Die Energienetze Steiermark verrechnen für einen einrohrigen G 4 etwa 0,99 Euro statt der zulässigen 1,35 Euro.

Die eigene Netzrechnung nachrechnen

Nehmen Sie Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden, multiplizieren Sie ihn mit dem Arbeitspreis Ihres Netzbereichs aus der Tabelle oben und teilen Sie durch 100. Dazu kommen 60 Euro Pauschale und zwölf Monatsbeträge fürs Messentgelt. Erst auf diese Summe kommen 20 Prozent Umsatzsteuer.

Ein Beispiel für Wien mit 15.000 Kilowattstunden: 15.000 mal 2,8099 Cent ergibt 421,49 Euro, plus 60 Euro Pauschale und 16,20 Euro Messentgelt sind 497,69 Euro netto, mit Umsatzsteuer 597,23 Euro im Jahr. Weicht Ihre Rechnung deutlich davon ab, lohnt ein Blick auf den Abrechnungszeitraum - bei Wechsel der Entgelte mitten in der Periode werden die Zonen anteilig aufgeteilt.

Häufige Fragen

Wer legt die Gasnetzentgelte fest?

Die Regulierungskommission der E-Control setzt sie jährlich per Verordnung fest, zuletzt mit der Novelle 2026 zur Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung. Die Netzbetreiber können daran nichts ändern; sie geben die verordneten Werte in ihren Preisblättern weiter.

Warum steigen die Gasnetzentgelte 2026 so stark?

Die Kosten des Netzes bleiben weitgehend gleich, verteilen sich aber auf immer weniger Kilowattstunden. Die Tarifierungsmenge lag 2026 um 8,6 Prozent unter dem Vorjahr, weil Kraftwerke weniger Gas einsetzten, die Konjunktur schwach war und Haushalte auf andere Heizsysteme umstiegen. Dazu kam der Wegfall der Transitmengen, der die Fernleitungsentgelte verteuert hat.

Ändert sich das Netzentgelt, wenn ich den Anbieter wechsle?

Nein. Das Netzentgelt hängt am Netzbereich und damit an der Adresse, nicht am Lieferanten. Beim Wechsel ändert sich ausschließlich der Energiepreis. Der Netzbetreiber bleibt derselbe und verrechnet weiterhin dieselben verordneten Beträge.

Gibt es bei Gas ein Netzverlustentgelt?

Nein, das gibt es nur beim Strom. Gaskundinnen und Gaskunden zahlen Netznutzungsentgelt, Pauschale und Entgelt für Messleistungen, dazu bei Bedarf einmalige Entgelte für Netzzutritt und Netzbereitstellung.