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Gasanbieter wechseln

Drei Wochen dauert der Wechsel höchstens, die Versorgung läuft dabei ohne Unterbrechung weiter, und der Netzbetreiber bleibt derselbe. Was er bringt, hängt stark vom Netzgebiet ab: in Klagenfurt sind es 581 Euro im Jahr, in Tirol nichts.

Der Ablauf in drei Schritten

  1. 1

    Verbrauch feststellen

    Den Jahresverbrauch in Kilowattstunden von der letzten Abrechnung nehmen, nicht die Kubikmeter vom Zähler. Damit lassen sich Angebote überhaupt erst vergleichen, denn Arbeitspreis und Grundpreis wirken je nach Verbrauchshöhe unterschiedlich stark.

  2. 2

    Anbieter auswählen

    Für die Anmeldung brauchen Sie die Zählpunktbezeichnung: 33 Stellen, beginnt mit AT, steht auf der Gasrechnung. Ohne eindeutige Zuordnung der Anlage lässt sich der Wechsel nicht starten.

  3. 3

    Wechsel läuft ab

    Den Rest erledigt der neue Anbieter: Er kündigt mit Ihrer Vollmacht den alten Vertrag, stimmt sich mit dem Netzbetreiber ab und nennt Ihnen den Stichtag. Bis dahin liefert der bisherige Anbieter weiter.

Die Dreiwochenfrist steht in der Wechselverordnung 2011 und gilt seit dem Wechselstichtag 1. Mai 2011. Vorgelagert kann ein Datenabgleich zwischen neuem Anbieter und Netzbetreiber stattfinden, um fehlende Angaben zu prüfen; dieser Schritt löst noch keinen Wechsel aus und zählt nicht in die drei Wochen.

Am Wechseltag den Zähler ablesen

Der neue Anbieter muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie den Zählerstand selbst ablesen können - fünf Tage vor oder nach dem Stichtag. Nutzen Sie das. Wer nicht selbst abliest, bekommt den Verbrauch nach dem Standardlastprofil rechnerisch aufgeteilt, und eine eigene Ablesung durch den Netzbetreiber kostet extra.

Vom bisherigen Anbieter sollte innerhalb von sechs Wochen nach dem Wechsel eine Endabrechnung über die bis zum Stichtag verbrauchte Gasmenge kommen.

Was ein Wechsel je Netzgebiet bringt

Die E-Control vergleicht in ihrem Preismonitor das meistgenutzte Produkt des lokalen Anbieters mit dem günstigsten Angebot im selben Netzgebiet. Die Spanne ist beträchtlich.

Klagenfurt
581 €
581 €
Linz
533 €
533 €
Oberösterreich
491 €
491 €
Wien
456 €
456 €
Niederösterreich
316 €
316 €
Kärnten
312 €
312 €
Salzburg
303 €
303 €
Burgenland
188 €
188 €
Vorarlberg
178 €
178 €
Steiermark
119 €
119 €
Graz
113 €
113 €
Tirol

Jährliches Einsparpotenzial bei 15.000 kWh inklusive einmaliger Wechselrabatte, E-Control Preismonitor per 1. Juli 2026.

In 1 Netzgebieten bringt der Wechsel rechnerisch nichts: Tirol. Dort ist das Standardprodukt des lokalen Anbieters bereits das günstigste am Markt. Wer dort wechseln will, sollte genau nachrechnen statt auf ein Werbeversprechen zu vertrauen.

Worauf es beim Vergleich ankommt

  • Bindung und Preisgarantie unterscheiden. Ein Vertrag darf höchstens ein Jahr binden. Die Preisgarantie kann kürzer laufen als die Bindung - dann sitzen Sie im Vertrag, während der Preis bereits steigt.
  • Wechselbonus ist Einmalgeld. Er senkt die Kosten im ersten Jahr und verschwindet danach. Für die Frage, was der Tarif dauerhaft kostet, zählt der Preis ohne Rabatt.
  • Grundpreis gegen Arbeitspreis abwägen. Bei kleinem Verbrauch schlägt ein hoher Grundpreis stärker durch als ein paar Zehntelcent beim Arbeitspreis. Rechnen Sie beides auf Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch um.
  • Produkte mit automatischer Preisanpassung. Sie folgen einem Index und ändern sich unterjährig. Das kann günstiger sein, ist aber nicht planbar. Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Recht auf Widerspruch.
  • Das Netzentgelt bleibt. Rund ein Fünftel der Rechnung ändert sich durch keinen Wechsel. Angebote, die mit einer Ersparnis auf die Gesamtrechnung werben, meinen immer nur den Energieanteil.

Vor dem Wechsel nachrechnen

Wer den eigenen Arbeitspreis und Grundpreis kennt, sieht in einer Minute, wie viel vom Jahresbetrag überhaupt auf die Energie entfällt - und damit, wie viel ein Wechsel im besten Fall bringen kann.

Wenn etwas schiefgeht

Bei Streitigkeiten mit einem Energieunternehmen können Sie die Schlichtungsstelle der E-Control kostenlos anrufen. Sie ist unter der Energie-Hotline 0800 21 20 20 erreichbar und vermittelt zwischen Kundinnen, Kunden und Unternehmen. Auch die Arbeiterkammer berät zum Anbieterwechsel.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Gasanbieterwechsel?

Höchstens drei Wochen. Diese Frist steht in der Wechselverordnung 2011 und gilt seit dem Wechselstichtag 1. Mai 2011. Die Versorgung läuft in dieser Zeit ohne Unterbrechung weiter, bis zum Stichtag liefert der alte Anbieter.

Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?

Nein. Der neue Anbieter kann die Kündigung mit Ihrer Vollmacht erledigen und übernimmt auch die Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Wenn Sie selbst kündigen, muss Ihnen der bisherige Anbieter die Kündigung bestätigen.

Was brauche ich für den Wechsel?

Namen und Anlagenadresse, dazu die Zählpunktbezeichnung. Das ist eine 33-stellige Nummer, die mit AT beginnt und auf Ihrer Gasrechnung steht. Ohne eindeutige Zuordnung der Anlage kann der Wechsel nicht gestartet werden.

Ändert sich beim Wechsel etwas an der Gasleitung oder am Zähler?

Technisch ändert sich nichts. Der Netzbetreiber ist ein Monopolist und bleibt immer derselbe, er kümmert sich weiterhin um Netz und Zähler. Auch die behördlich festgelegten Netznutzungstarife bleiben gleich.

Wann bekomme ich die Endabrechnung?

Innerhalb von sechs Wochen nach dem Wechsel sollte der bisherige Anbieter die bis zum Stichtag verbrauchte Gasmenge abrechnen.

Wie lange darf mich ein Vertrag binden?

Höchstens ein Jahr. Solange die Bindung läuft, ist ein Wechsel nicht möglich, ohne die vereinbarten Folgen in Kauf zu nehmen. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss, wie lange Bindung und Preisgarantie tatsächlich laufen - die beiden Fristen sind nicht immer gleich lang.